Wissenswerte Neuregelungen im hessischen Amateurfußball
Für den Meisterschaftsspielbetrieb der Saison 2025/26 hat der Hessische Fußball-Verband (HFV) einige Regelungen in der Spielordnung angepasst.
Die wichtigsten Veränderungen für uns als Verein haben wir hier für euch zusammengefasst:
Spielerwechsel: Ab sofort sind fünf Spielerwechsel möglich. Auch die Wiedereinwechslung von Spielerinnen und Spielern ist möglich, die Anzahl der gesamten Wechselvorgänge ist jedoch auf fünf beschränkt.
Zeitstrafe: Bezüglich Zeitstrafen gab es einen Test, der zum 30. Juni 2025 ausgelaufen ist. Der HFV hat sich dazu entschieden, den Test nicht zu verlängern. Somit kommt die Zeitstrafe im Spielbetrieb des HFV nicht mehr zur Anwendung.
Feldverweis und Folgen: Durch den Wegfall der Zeitstrafe kehrt in allen Alters- und Spielklassen die Gelb-Rote Karte zurück. Bei Pflichtspielen führt eine Gelb-Rote Karte nun zu einer automatischen Spielsperre. In Freundschaftsspielen bleibt eine Gelb-Rote Karte ohne Sperrfolge.
Schiedsrichter-Pflichtsoll: Hier wurden einige Erleichterungen für Vereine beschlossen. So werden ab sofort 75 anstatt 50 Spielleitungen angerechnet. Zudem werden die zu erbringenden Spielleitungen im D-Jugendbereich pauschal auf zehn Spielleitungen beschränkt und die Höhe des Abzuges bei wiederholter Nichterfüllung von Spielgemeinschaften wird zukünftig auf maximal einen Punkt gedeckelt.
Die vollständige Pressemitteilungen mit allen Änderungen im Detail, findet ihr hier: